611 asylsuchende Menschen, die zur Zeit im "Erstaufnahmezentrum Traiskirchen leben, wurden vom 24. März bis 30. April auf dem Areal des Lagers festgehalten und von der Polizei und dem ORS-Sicherheitsdienst am Verlassen des Geländes gehindert. Über 611 Menschen wurde ohne rechtliche Grundlage eine faktische Haft verhängt . Anlass war die nachgewiesene Infektion von bislang insgesamt 9 Personen mit dem Corona-Virus - eine Gefahr, auf die Bewohner*innen des Lagers bereits seit Tagen vor der Quarantäne hingewiesen hatten.
Während die Geflüchteten in Trainskirchen über einen Monat lang ihrer Freiheit beraubt wurden, ließ die Lagerverwaltung sie gleichzeitig unter Bedingungen zurück, unter denen sie bis heute einem permanenten Infektionsrisiko ausgesetzt sind und es faktisch nicht möglich ist, Sicherheitsabstände einzuhalten: Unterbringung in Schlafsälen und 5-Bett-Zimmern, Badanlagen für 40 Personen auf dem Stockwerk, lange Schlangen bei der Essensausgabe, Mahlzeiten in Gruppen von bis zu 50 Personen. Laut Zeitungsbericht ist eine der in Traiskirchen an Covid-19 erkrankten Personen, die an Vorerkrankungen litt, verstorben. Zwei Bewohner des Lagers in Traiskirchen haben nun gegen die über einmonatige rechtswidrige Freiheitsberaubung, der sie ausgesetzt waren, eine Maßnahmenbeschwerde eingelegt - ein ebenso mutiger wie notwendiger Schritt, um sich gegen die schon lange unakzeptablen Zumutungen des Lagersystems zu wehren. Ihr Rechtsanwalt Clemens Lahner betont: "Hier wird eine Gruppe von Personen pauschal und ohne gesetzliche Grundlage eingesperrt". In Solidarität mit den geflüchteten Menschen in Traiskirchen und anderswo fordern wir:
https://www.derstandard.at/story/2000117219054/gefluechtete-wehren-sich-gegen-ausgangsverbot-in-traiskirchen Die Initiative gegen Rückkehrzentren ruft zu einem MAILPROTEST GEGEN LAGER UND HAFT auf!
Auch wenn ab 1. Mai die ersten Lockerungen der Gesetzesmaßnahmen winken, ist es gerade jetzt wichtig Druck aufzubauen: Für viele Menschen in Österreich heißt "Normalität" trotzdem weiterhin Rassismus, Isolation, Unterbringung in Massenunterkünften, Schubhaft & Abschiebung, mangelhafte Gesundheitsversorgung... Schickt AB HEUTE die unten angehängte Mailvorlage an die ebenfalls unten genannten Mailadressen! -------------------------------------------------------- Hier ist die Mailvorlage: Betreff: Massenunterkünfte machen krank! - Wohnungen statt Lager oder Haft für geflüchtete Menschen Sehr geehrte Damen und Herren, am 24. März wurde bekannt, dass das Erstaufnahmelager für Asyluchende in Traiskirchen wegen 2 positiv auf Corona-Viren getesteter Personen unter Quarantäne gestellt wurde. Laut Medienberichten wurden mindestens 3 Bewohner*innen des Lagers positiv auf das Corona-Virus getestet, mindestens eine Person musste deshalb ins Krankenhaus eingeliefert werden. Der Coronaausbruch in Traiskirchen war vorhersehbar, bereits zuvor hatten Bewohner*innen des Lagers auf die gefährliche Situation, in der sie sich befinden, hingewiesen [1]! Die Quarantäne in Traiskirchen wurde auf den 30. April befristet. Anders als sonst üblich werden außerdem die Bewohner*innen von Sicherheitsdienst und Polizei mit direktem Zwang am Verlassen des Lagers gehindert. Das wirft die Fragen auf: Warum wurde in Traiskirchen eine mehr als 4-wöchige Quarantäne verordnet? Warum wird hier eine Quarantäne, anders als anderswo, mit direktem polizeilichem Zwang durchgesetzt und damit eine faktische Art von Haft über die Bewohner*innen verhängt? Über welche Kompetenzen verfügt hier neben der Polizei der private ORS-Sicherheitsdienst? Auf welcher rechtlichen Grundlage passierte das alles? Unterdessen hat die Initiative "Gesundheit für Alle!" [2] in Erfahrung gebracht, dass die Zustände in Traiskirchen nicht die Ausnahme, sondern die Regel sind. Denn eine Umfrage unter Bewohner*innen weiterer Bundesasyleinrichtungen wie z.B. in Bad Kreuzen (OÖ) oder Fieberbrunn (T) zeigt, dass die Sicherheitsbestimmungen zum Infektionsschutz auch dort nicht eingehalten werden können. Wie gefährlich eine staatlich verordnete Massenunterkunft ist, zeigen drastische Infektionszahlen z.B. in deutschen Asylunterkünften wie z.B. Ellwangen [3], der Bayerische Flüchtlingsrat vermeldete ebenfalls einen ersten Corona-Toten unter Lagerbewohner*innen in Bayern [4]. Auch im Hinblick auf eine mögliche 2. Infektionswelle ist es unerlässlich, alle Menschen aus Traiskirchen und anderen Lagern zu evakuieren und in Privatwohnungen sicher unterkommen zu lassen! Dass dies derzeit ohne Weiteres möglich wäre zeigen Abertausende leerstehende Beherbergungsbetriebe in ganz Österreich. Weiters wurde in den letzten Tagen bekannt, dass Dutzende Menschen in Wiener Schubhaftgefängnissen mit Hungerstreik und Selbstverstümmelung gegen die Corona-Gefahr in Haftanlagen protestieren [5]. Der EU Human Rights Commissioner hatte schon zu Beginn der Corona-Krise aus der de facto Aussetzung von Abschiebungen geschlussfolgert, Abschiebehäftlinge zu entlassen [6]. Einige Länder wie Portugal und einige deutsche Bundesländer sind diesem Aufruf gefolgt [7]. Im Gegensatz dazu werden in Östereich weiterhin neue Personen in Schubhaft genommen, wodurch die Gefahr einer Ansteckung noch verstärkt wird. Rückkehrzentren, Sammellager und Schubhaft sind in der aktuellen Situation eine massive Gefährdung der Gesundheit der Bewohner*innen und müssen geschlossen werden! Das Recht auf unversehrte Gesundheit muss für alle Menschen, unabhängig von ihrer Staatsbürger*innenschaft, gleichermaßen gelten! Ab Mai ist in Österreich eine Lockerung der Ausgangsbeschränkungen geplant. Es besteht die Chance, einen Neustart zu setzen und Konsequenzen aus den schwerwiegenden Fehlern im Umgang mit geflüchteten Menschen zu ziehen! Mit freundlichen Grüßen, xx Quellen: 1: https://www.rueckkehrzentrenschliessen.org/…/covid-19-mensc… 2: gesundheitfueralle.noblogs.org 3: https://refugees4refugees.wordpress.com/…/corona-chaos-in-…/ 4: https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/…/der-erste-corona-to… 5: https://www.ots.at/…/sofortige-enthaftung-aller-personen-in… 6: https://www.coe.int/…/commissioner-calls-for-release-of-imm… 7: https://www.nds-fluerat.org/…/niedersachsen-schliesst-absc…/ -------------------------------------------------------- Bitte schickt das Mail an: post@bmi.gv.at, pressestelle@bmi.gv.at, buergerservice@bmi.gv.at, ministerbuero@bmi.gv.at, BFA-Einlaufstelle@bmi.gv.at, christoph.poelzl@bmi.gv.at, BFA-RD-T-Einlaufstelle@bmi.gv.at, BFA-RD-ST-Einlaufstelle@bmi.gv.at, BFA-RD-S-Einlaufstelle@bmi.gv.at, BFA-RD-K-Einlaufstelle@bmi.gv.at, BFA-RD-B-Einlaufstelle@bmi.gv.at, BFA-EAST-West-Einlaufstelle@bmi.gv.at, BFA-RD-O-Einlaufstelle@bmi.gv.at, BFA-EAST-Ost-Einlaufstelle@bmi.gv.at, BFA-RD-N-Einlaufstelle@bmi.gv.at, buergerservice@sozialministerium.at, pressesprecher@sozialministerium.at, martina.schmidt@bmj.gv.at, alma@zadic.at, rudolf.anschober@sozialministerium.at, gabriele.fischer@gruene.at, birgit.hebein@gruene.at, natascha.burger@bmkoes.gv.at, schellhorn@salzburg.gv.at, stefan.wallner@sozialministerium.at, katharina.wiesflecker@vorarlberg.at, hans-peter.doskozil@bgld.gv.at, doris.kampus@stmk.gv.at, peter.kaiser@ktn.gv.at, post.lrkoenigsberger-ludwig@noel.gv.at, anton.lang@stmk.gv.at, michael.ludwig@wien.gv.at, beate.prettner@ktn.gv.at, post.schaar@ktn.gv.at, Daniela.Winkler@bgld.gv.at, christopher.drexler@stmk.gv.at, christian.gantner@vorarlberg.at, lh.mikl-leitner@noel.gv.at, martina.ruescher@vorarlberg.at, hermann.schuetzenhoefer@stmk.gv.at, stoeckl@salzburg.gv.at, buero.lr.tilg@tirol.gv.at, markus.wallner@vorarlberg.at In der Landeserstaufnahme für Geflüchtete in Ellwangen/Deutschland sind mehr als die Hälfte der etwa 600 Bewohner*innen sowie rund 30 Beschäftigte positiv auf das Coronavirus getestet worden.
Die Petition fordert die sofortige Räumung und Schließung der LEA Ellwangen und aller anderen Massenunterkünfte und die dezentrale Unterbringung der Geflüchteten in Räumen, die es ihnen ermöglichen, sich vor dem Corona-Virus zu schützen und die gesetzlichen Vorgaben zur Eindämmung der Pandemie“ einzuhalten. https://weact.campact.de/petitions/infektionsschutz-muss-fur-alle-gelten-massenunterkunft-lea-ellwangen-schliessen?from_action_confirmation=true&signature_token=bfc7208c06adf33565541036a2c4ea78ada42572 Diese Fotos wurden uns gestern, am 25.04.2020 aus Traiskirchen zugeschickt. Diese Fotos sind vom 'Rückkehrzentrum' Schwechat am 24.04.2020. Die Bilder aus Traiskirchen vom 25. April zeigen:
Hier wird Freiheitsberaubung statt Gesundheitsschutz für geflüchtete Menschen praktiziert! Während die 611 asylsuchende Menschen, die zur Zeit im "Erstaufnahmezentrum Traiskirchen leben, vom 24. März bis 30. April auf dem Areal des Lagers festgehalten und ohne rechtliche Grundlage von der Polizei und dem ORS-Sicherheitsdienst am Verlassen des Geländes gehindert wurden, bleiben die Lagerbewohner*innen nach wie vor einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt und müssen sich u.a. für Essensausgaben in langen Schlangen ohne Sicherheitsabstände anstellen. Darum: Rechtswidrige Freiheitsberaubung unter Quarantäne-Vorwand sofort beenden! Wohnungen statt Lager oder Haft für geflüchtete Menschen! Die Abstandsregeln zur Eindämmung des Coronavirus müssen laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig auch in Geflüchtetenunterkünften eingehalten werden können. Das Gericht gab am Mittwoch 22.04.2020 einem entsprechenden Eilantrag eines Bewohners der Massenunterkunft statt. Der Sächsische Flüchtlingsrat kommentiert: "Dieser Beschluss heißt nichts anderes, als dass das Land nun umgehend die Massenunterkünfte auflösen muss!"
Quellen: https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2020/04/22/pm-beschluss-aus-leipzig-mensch-wird-aus-aufnahmeeinrichtung-verlegt-schutz-vor-sars-cov-2-gilt-fuer-alle/ https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235559 20/4/2020 Hungerstreik in SchubhaftAm 15.04.2020 erreichte uns die Nachricht, dass im Polizei Anhaltezentrum Roßauer Lände Menschen in Hungerstreik getreten sind. Wir haben die uns bekannten Informationen hier veröffentlicht: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200417_OTS0014/sofortige-enthaftung-aller-personen-in-schubhaft-bild "Sofortige Enthaftung aller Personen in Schubhaft! Alarm: Hungerstreik in den Polizeianhaltezentren – Gefährdung von Personen in Schubhaft während Covid-19 Wien (OTS) - Der Initiative „Rückkehrzentren schließen“ liegen folgende Informationen vor: Trotz nicht durchführbarer Abschiebungen, sitzen derzeit über 100 Personen in Schubhaft. Trotz Covid-19 und Undurchführbarkeit von Abschiebungen finden seit Wochen keine Enthaftungen statt. Seit 7 Tagen befinden sich im PAZ Rossauer Lände nun mehr als 10 Personen im Hungerstreik, die teilweise zu drastischen Maßnahmen gegriffen und sich ihre Münder zugenäht haben. Auch im PAZ Hernals sind mehrere Gefangene im Hungerstreik. Alle Betroffenen sind seit mehreren Monaten in Schubhaft und konnten bis dato nicht abgeschoben werden. „Der Hungerstreik ist Ausdruck der unmenschlichen und gefährdenden Bedingungen, denen Personen in Schubhaft generell und noch verschärft während Covid-19 ausgesetzt sind." Die Zellen seien 24 Stunden geschlossen, Besuche sind seit 19. März untersagt und aufgrund von Personalmangel würde nur manchmal Hofgang gewährt. Angesichts der geschilderten Zustände kommt die Initiative zum Schluss: "Im Gefängnis kann der Schutz vor einer Verbreitung von Covid-19 nicht gewährleistet werden.“ Als angemessenen Ausweg aus der aktuellen Gefährdungslage und da zeitnah keine Abschiebungen mehr möglich sind, fordern die Gefangenen die sofortige Entlassung aller sich in Schubhaft befindenden Personen, gleiches Recht für Alle auf unversehrte Gesundheit und gleichen Zugang zu den dafür notwendigen Ressourcen. Jetzt." Michael Bonvalot hat einen Artikel darüber geschrieben: https://www.bonvalot.net/hungerstreik-aus-angst-vor-corona-in-wiener-schubhaft-gefaengnissen-894/ Am 19.04.2020 gab es einen Spaziergang in Solidarität mit den Hungerstreikenden: https://www.facebook.com/plattform.refugees.welcome/photos/pcb.2487449548184790/2487438948185850/?type=3&theater "Wir dokumentieren einen Bericht über den Protest-Spaziergang am 19. April 2020 in Solidarität mit den hungerstreikenden Schubhaftgefangenen in den Wiener Polizeianhaltezentren Rossauer Lände und Hernalser Gürtel, für die sofortige Enthaftung aller Schubhaft-Gefangenen, für die Schließung aller Lager und die unverzügliche Öfnung der EU-Außengrenzen: "Um gegen die katastrophalen Bedingungen in den Schubhäfen zu protestieren, fanden sich heute, 19.4.2020, ca. 30 Leute zu einer spontanen Versammlung bei der Friedensbrücke zusammen. Sie versammelten sich mit mehr als 2 Meter Abstand und benutzten den empfohlenen Mundschutz. Sie forderten für die sofortige Enthaftung aller Schubhaft-Gefangenen, für die Schließung aller Lager und die unverzügliche Öfnung der EU-Außengrenzen. Einige Spaziergänger_innen hatten Töpfe mitgebracht und zogen auf der Lände und durch Seitengassen zum PAZ (Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände). In den Wiener Schubhäfen sitzen derzeit über 100 menschen zusammengepfercht in kleinen Zellen. Ihr könnt euch vorstellen, wie unter diesen Umständen "hygienische Standards" eingehalten werden können. Die "Bewegung" innerhalb des Knasts wurde massiv eingeschränkt, Besuche von aussen verboten. Seit 7 Tagen befinden sich im PAZ Rossauer Lände nun mehr als 10 Personen im Hungerstreik, die teilweise zu drastischen Maßnahmen gegriffen und sich ihre Münder zugenäht haben. Auch im PAZ Hernals sind mehrere Gefangene im Hungerstreik. Alle Betroffenen sind seit mehreren Monaten in Schubhaft und konnten bis dato nicht abgeschoben werden. Die Menschen müssen sofort rausgelassen werden!!! Dazwischen wurde Parolen gerufen wie "Gesundheit fuer alle - Schubhaft abschaffen" und Lärm auf den Töpfen geschlagen. Ca. eine halbe Stunde bekundeten einige Leute ihre Solidarität direkt vor dem PAZ Rossauer Lände. Als sie aufgefordert wurden, sich aufzulösen mit der Begründung, dass in Coronazeiten Versammlungen nicht gestattet seien. Etwa gegen 19 uhr fanden sich nochmals einige Menschen vor dem PAZ Hernalser Gürtel ein, da sich auch dort einige Insass_innen im Hungerstreik befinden. Die Polizei machte zwar erneut Druck, die Versammlung aufzulösen, festgenommen wurde jedoch niemand. Schubhaft-Gefangene enthaften! Grenzen auf! Lager und Schubhaft abschaffen! Solidarität gilt auch in Corona-Zeiten NUR für alle! Lasst euch nicht einschüchtern - Versammlungsrecht ist unser recht, Versammlungen unsere Pflicht, solange bis es kein Unrecht mehr gibt. Power durch jede mauer!" Bild links: Person in Schubhaft Bild rechts: Foto vom Spaziergang am 19.04.2020
Gesundheitsgefährdende Lagerunterbringung auch am Bürglkopf/Fieberbrunn (Tirol), denn aus diesem Video vom Dienstag, 14.4.2020 wird deutlich: Beim Abendessen sitzen Menschen eng nebeneinander, die Ausgabe von Essen erfolgt ohne Sicherheitsabstand und es stehen keine Schutzmasken zur Verfügung. Unter diesen Umständen ist die Einhaltung von Sicherheitsbständen unmöglich! Schluß mit dem lebensbedrohlichen Spiel mit der Gesundheit geflüchteter Menschen! Bürglkopf und alle Lager schließen, Wohnungen statt Lager für geflüchtete Menschen!
Aktuelle Fotos über die polizeiliche Absicherung und Überwachung der Quarantäne in Traiskirchen zeigt der Presse Service Wien.
Die Organisation Refugees4Refugees berichtet aus dem "Corona-Chaos" im deutschen Ellwangen, wo sich in einer großen Sammelunterkunft ca. 250 Bewohner*innen mit dem Corona-Virus infizierten. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung kommentiert in "Asyl als Falle. Staatlicher Rassismus im Umgang mit Geflüchteten in der Corona-Krise" die Geschehnisse der letzten Tage in deutschen Sammellagern.
Ein Bericht von bonvalot.net über die diskriminierende Informationspolitik des Österreichischenen Integrationsfond gegenüber nicht-deutschsprachigen Menschen zeigt einmal mehr, das die vielbeschworene gesamtgesellschaftliche Solidarität nicht das ist, was sie zu sein vorgibt, da sie rassistische Ordnungsfantasien in sich trägt.
Unterdessen ist bekannt geworden, dass ein Kickl-Abschiebeabkommen mit Serbien nun von der neuen türkis-grünen Regierung weitergeführt wird. Die österreichische Regierung betreibt damit ein weiteres menschenverachtendes Projekt der Externalisierung von Grenzen innerhalb Europas.
15/4/2020 Gesundheit für Alle!https://gesundheitfueralle.noblogs.org/ Wir möchten auf den Blog "Gesundheit für Alle!" hinweisen und unterstützen die Aufforderung, die gesundheitsgefährdenden Lager zu schließen und die dort lebenden Meschen dezentral unterzubringen! Unter dem Punkt "Aktiv werden!" findet sich eine Liste an Bezirkshauptmannschaften bzw. Ministerien, die kontaktiert werden können Es folgt der dort veröffentlichte Text: " Verstöße gegen das Epidemiegesetz beim Weiterbetrieb der Bundeseinrichtungen und Anhaltungen: Aufforderung zur Schließung der Einrichtungen durch die Bezirkshauptmannschaft /das Bezirksgesundheitsamt Wie Ihnen aus eigener Anschauung und Medienberichten bekannt sein dürfte, werden die Bestimmungen des Epidemiegesetzes und den Bundesgesetzen betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 täglich in großer Zahl verletzt. Konkret ist zu ausgewählten einzelnen Einrichtungen nachfolgendes bekannt:
Auch wenn die Maximalkapazität derzeit nicht erreicht ist, übersteigt die Anzahl der Menschen jedenfalls weit die Zahl der Normalkapazität. Das Lager beherbergt derzeit ca. 600 Menschen, die auf engstem Raum miteinander leben müssen. Erst in den letzten Wochen wurden viele Menschen aus dem Rückkehrzentrum Schwechat dorthin verbracht. Laut Aussagen geflüchteter Personen müssen sie in Schlafsälen (bis zu 8 Personen ohne Verwandschaftsverhältnis) oder in 5-Bett-Zimmern schlafen. Ca 40 Personen teilen sich auf dem Stockwerk die Badanlagen. Die Einnahme der Mahlzeiten im dafür vorgesehenen Raum ist für die Bewohner*innen verpflichtend, auch dort können die Mindestabstände nicht eingehalten werden – die Behörden haben keine Vorkehrungen getroffen: es müssen große Gruppen bis zu 50 Personen auf engem Raum zusammensitzen; sie können keinen Mindestabstand von 1 m einhalten; beim Betreten des Saales wird Fieber gemessen und es gibt Desinfektionsmittel; die Angestellten haben Masken und Handschuhe beim Austeilen des Mittagsessens an, die dort untergebrachten Menschen jedoch nicht; vor der Essensausgabe stehen die Bewohner*innen in langen Schlangen an. Selbst das Einhalten der dringend erforderlichen Sicherheitsabstände ist nicht möglich. Nach Informationen von geflüchteten Menschen in Traiskirchen, befinden sich weiterhin auch Menschen aus sog. Risikogruppen in Traiskirchen, darunter sowohl ältere als auch kranke Personen als auch Familien mit Kindern. Allgemeine Informationen zu COVID-19 sind aufgehängt worden, jedoch erhalten die Personen vor Ort keine zusätzlichen Informationen. Seit 24.03.2020 steht diese Einrichtung unter Quarantäne. In der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Baden wird das Betreten und das Verlassen des gesamten Geländes der Betreuungsstelle EASt Ost (Traiskirchen) untersagt (vgl dazu http://www.noe.gv.at/noe/Baden/BHBN_Betretungsverbot_Betreuungsstelle_Ost.pdf). Grundlage für die Verordnung ist § 2 COVID-19 Maßnahmengesetz. Diese Bestimmung ermächtigt jedoch nur zum Verbot des Betretens bestimmter Orte, nicht dazu, das Verlassen bestimmter Orte zu untersagen. Eine Anhaltung der Bewohner*innen der Erstaufnahmestelle EASt Ost auf dieser Grundlage ist daher nicht möglich und wäre rechtswidrig.
Andere Vorkehrungen von Seiten der Behörde sind nicht bekannt. Weder wurde Desinfektionsmittel angeboten noch haben die Menschen vor Ort Handschuhe oder Masken erhalten. Einzig jene dort untergebrachten Personen, welche Hilfsleistungen im Haus verrichten, haben Handschuhe und Masken erhalten. Ein bis zwei Mal im Monat wird eine Seife pro Person ausgeteilt. Conclusio Das Epidemiegesetz hält in § 22 fest, dass die Bezirksverwaltungsbehörde die Räumung von Wohnungen und Gebäuden anzuordnen hat, wenn diese Maßnahme nach Art des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist. Darüber hinaus ist den betreffenden Bewohner*innen über ihr Begehren, und zwar im Falle ihrer Mittellosigkeit unentgeltlich, eine angemessene Unterkunft und Verpflegung beizustellen. Ausnahmen für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung oder anderen Bundeseinrichtungen sind im Zuge der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nicht benannt worden und es wäre auch kein sachlicher Grund dafür erkennbar. Des Weiteren ist in Bezug auf Traiskirchen jedenfalls hervorzuheben, dass gem Epidemiegesetz (§§39 und 40) insbesondere bei Handlungen oder Unterlassungen gem §§ 20 und 22 angeführten Bestimmungen erlassenen behördlichen Geboten oder Verboten sich, sofern die Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist, einer Verwaltungsübertretung schuldig macht und mit Geldstrafe bis zu 1 450 Euro, im Nichteinbringungsfall mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen ist. Ebenso sind Organe des Sicherheitsdienstes gem § 2a Covid-19-Maßnahmengesetz angehalten wegen Verstößen gegen geltenden Maßnahmen zu ermitteln. Rechtliche Grundlage für die dezentrale Unterbringung ist das Epidemiegesetz. Nach diesem muss die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen treffen, um die durch Corona drohenden Gefahren abzuwenden und wie oben aufgezeit bei Mittellosigkeit unentgeltlich eine angemessene Unterkunft und Verpflegung bereitzustellen. Zum Schutz sind im gesamten Bundesgebiet Betreuungseinrichtungen für Kinder geschlossen und Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen größerer Zahlen von Menschen stark eingeschränkt worden. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass die Sammelunterkünfte in der bisherigen Form aufrechterhalten werden, statt für eine umfassende dezentrale und selbstorganisierte Unterbringung zu sorgen. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Betrieb solcher Einrichtungen ergibt sich aus § 2 GVS-B 2005 (Gewährung von Grundversorgung), § 15b AsylG (Anordnung zur Unterkunftnahme), § 57 FPG (Wohnsitzauflage), §76 FPG (Schubhaft) und § 77 FPG (gelinderes Mittel). Allerdings dürfte die Erfüllung dieser Verpflichtung wie andere gesetzliche Vorgaben gegenüber den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nachrangig sein. Für viele der Bewohner*innen der Einrichtungen bzw Angehaltenen in Schubhaft oder im gelinderen Mittel besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, in der Einrichtung zu wohnen. Die in Fieberbrunn, in Bad Kreuzen und zT in Traiskirchen (die aus der RüBe Schwechat transferierten Personen) untergebrachten Menschen erhielten per Mandatsbescheid eine Wohnsitzauflage – sie wurden aus ihrem privaten und sozialen Kontext herausgerissen und unter Androhungen von Verwaltungsstrafen gezwungen in diese Sammelunterkünften Unterkunft zu nehmen Für andere Personen sind bisher evtl. bestehende individuelle Verpflichtungen gem § 15b AsylG (Anordnung zur Unterkunftnahme), § 57 FPG (Wohnsitzauflage), §76 FPG (Schubhaft) und § 77 FPG (gelinderes Mittel) aufzuheben. Insbesondere auch in Hinblick darauf, dass Abschiebungen in absehbarer Zeit nicht möglich sind und es abseits der Anhaltung in Schubhaft und im gelinderen Mittel (FamU Zinnergasse), die Möglichkeit einer periodischen Meldeverpflichtung besteht. Bei Bedarf, insbesondere Mittellosigkeit, muss gemäß dem Epidemiegesetz und den derzeit vorherrschenden Maßnahmen und Gesetzen zu Covid-19 eine geeignete Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. Bei ernsthaft infektionsspezifischen Gefahren verbleibt den Behörden kein Ermessensspielraum. Nach Darstellung der WHO, des Robert Koch-Instituts als auch dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz handelt es sich um eine sehr infektiöse Erkrankung. Sämtliche Regierungsvertreter*innen führen an, dass mangels Impfung oder spezifischer Therapie gegen das Virus alle Maßnahmen darauf gerichtet sein müssen, die Verbreitung der Erkrankung zu verlangsamen. Zentral seien dabei kontaktreduzierende Maßnahmen, wie die Absage von Großveranstaltungen sowie von Veranstaltungen in geschlossenen Räumlichkeiten, bei denen ein Abstand von 1 – 2 Metern nicht gewährleistet werden könne. Bei dem Betrieb in den Bundeseinrichtungen als auch den Polizei- und Personenanhaltezentren handelt es sich um eine täglich stattfindende Großveranstaltung. Wie oben augezeigt kann in keinster Weise von einer gesetzeskonformen Unterbringung ausgegangen werden. Es wird daher ausdrücklich gefordert, den Weiterbetrieb der Einrichtungen und Anhaltungen zu untersagen und die dezentrale Unterbringung der jetzigen und neu eintreffenden Bewohner*innen gemäß den Erfordernissen der derzeit geltenden Bundesgesetzen sowie konform des Epidemiegesetzes anzuordnen. Die Bundeseinrichtungen unterstehen zwar dem Bundesministerium für Inneres, jedoch haben Sie, als Vertreter*in für die Gemeinde, jedenfalls für alle in Ihrer Gemeinde, Ihrem Bezirk oder Ihrer Stadt gemeldeten Personen die Verantwortung. In der jetzigen Situation tragen Sie die Verantwortung für die Umsetzung der oben bezeichneten gesetzlichen Regelungen und deren Einhaltung. Sie haben sich über die Situation in den Einrichtungen zu informieren und für den Schutz aller dort aufhältigen Personen (untergebrachte Menschen als auch Personal) zu sorgen. Falls die Maßnahmen und gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden können, ist es gemäß den Bestimmungen Ihre Aufgabe die Verantwortung zu übernehmen. Initiative „Gesundheit für Alle! – Lager schließen!“, April 2020" Uns erreichte folgendes Statement der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung:
https://deserteursberatung.at/index.php/2020/04/07/solidaritaet-kennt-keine-grenzen/ "Die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung solidarisiert sich mit allen in Lagern untergebrachten Menschen und mit der Initiative gegen Rückkehrzentren https://www.rueckkehrzentrenschliessen.org/ sowie ihren Forderungen. Wir rufen alle dazu auf die Forderung "Wohnungen statt Lager" zu unterstützen. Deren Umsetzung ist - nicht nur in Österreich, sondern weltweit - wesentlich, um allen Menschen Handlungsmöglichkeiten zu geben und auf sich und andere zu achten und sich zu schützen. Wir möchten die Forderung dahingehend konkretisieren, erweitern und unterstreichen:
Mit Blick über die Grenzen hinweg finden sich bereits Ansätze und Beispiele für die Umsetzungen einzelner Forderungen. Auch das UN-Flüchtlingshilfswerk, die Internationale Organisation für Migration, das UN-Büro für Menschenrechte sowie die Weltgesundheitsorganisation fordern die Freilassung aller Geflüchteten, die in geschlossenen Einrichtungen oder bewachten Lagern festgehalten werden - dazu zählen auch Traiskirchen, Schubhafteinrichtungen und andere Bundeseinrichtungen. In weiterer Folge müssen auch Zugang zu Gesundheits-, Wohnungs- und Arbeitsmarkt für Alle* in Österreich zugänglich gemacht werden! Wenn eine Gesellschaft ohne Haft, Schubhaft und Lager in Krisenzeiten denkbar wird, muss sie es auch in Zeiten des "Normal"zustandes sein. Fluchtwege freihalten!" 8/4/2020 Essensausgabe in TraiskirchenWie bereits berichtet, gibt es vor der Essensausgabe lange Warteschlangen. In der Essenszeit sind 40 - 50 Menschen gleichzeitig in einem Raum. Es haben nur teilweise Refugees Masken bekommen, es wurden keine Handschuhe verteilt.
Am Samstag, 04.04.2020, wurde uns folgendes Foto geschickt. In der derzeitigen Situation eine Art Selbstbedienung von offen stehenden Lebensmitteln anzubieten, widerspricht allen Sicherheitsvorkehrungen. Die Gefahr weiterer Ansteckungen wird von den Verantwortlichen anscheinend bewusst in Kauf genommen. |
Dieser Blog wird von nun an von der neu gegründeten "Initiative gegen Rückkehrzentren" betreut. |