Die Abstandsregeln zur Eindämmung des Coronavirus müssen laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig auch in Geflüchtetenunterkünften eingehalten werden können. Das Gericht gab am Mittwoch 22.04.2020 einem entsprechenden Eilantrag eines Bewohners der Massenunterkunft statt. Der Sächsische Flüchtlingsrat kommentiert: "Dieser Beschluss heißt nichts anderes, als dass das Land nun umgehend die Massenunterkünfte auflösen muss!"
Quellen: https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2020/04/22/pm-beschluss-aus-leipzig-mensch-wird-aus-aufnahmeeinrichtung-verlegt-schutz-vor-sars-cov-2-gilt-fuer-alle/ https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235559 Comments are closed.
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