611 asylsuchende Menschen, die zur Zeit im "Erstaufnahmezentrum Traiskirchen leben, wurden vom 24. März bis 30. April auf dem Areal des Lagers festgehalten und von der Polizei und dem ORS-Sicherheitsdienst am Verlassen des Geländes gehindert. Über 611 Menschen wurde ohne rechtliche Grundlage eine faktische Haft verhängt . Anlass war die nachgewiesene Infektion von bislang insgesamt 9 Personen mit dem Corona-Virus - eine Gefahr, auf die Bewohner*innen des Lagers bereits seit Tagen vor der Quarantäne hingewiesen hatten.
Während die Geflüchteten in Trainskirchen über einen Monat lang ihrer Freiheit beraubt wurden, ließ die Lagerverwaltung sie gleichzeitig unter Bedingungen zurück, unter denen sie bis heute einem permanenten Infektionsrisiko ausgesetzt sind und es faktisch nicht möglich ist, Sicherheitsabstände einzuhalten: Unterbringung in Schlafsälen und 5-Bett-Zimmern, Badanlagen für 40 Personen auf dem Stockwerk, lange Schlangen bei der Essensausgabe, Mahlzeiten in Gruppen von bis zu 50 Personen. Laut Zeitungsbericht ist eine der in Traiskirchen an Covid-19 erkrankten Personen, die an Vorerkrankungen litt, verstorben. Zwei Bewohner des Lagers in Traiskirchen haben nun gegen die über einmonatige rechtswidrige Freiheitsberaubung, der sie ausgesetzt waren, eine Maßnahmenbeschwerde eingelegt - ein ebenso mutiger wie notwendiger Schritt, um sich gegen die schon lange unakzeptablen Zumutungen des Lagersystems zu wehren. Ihr Rechtsanwalt Clemens Lahner betont: "Hier wird eine Gruppe von Personen pauschal und ohne gesetzliche Grundlage eingesperrt". In Solidarität mit den geflüchteten Menschen in Traiskirchen und anderswo fordern wir:
https://www.derstandard.at/story/2000117219054/gefluechtete-wehren-sich-gegen-ausgangsverbot-in-traiskirchen Comments are closed.
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