1/5/2020 ORS verbreitet Falschinformationen zu Ausgangsverboten an Bewohner*innen des Lagers Traiskirchen611 asylsuchende Menschen, die zur Zeit im "Erstaufnahmezentrum Traiskirchen leben, wurden vom 24. März bis 30. April auf dem Areal des Lagers festgehalten und ohne rechtliche Grundlage von der Polizei und dem ORS-Sicherheitsdienst am Verlassen des Geländes gehindert.
Dazu verbreitet der ORS offensichtliche Falschinformationen an die BewohnerInnen des Lagers. Auf mehrsprachigen Aushängen wird behauptet: "Gehen Sie nicht nach draußen! Um eine Infektion mit dem Corona-Virus zu vermeiden, und um zu vermeiden, andere zu infizieren, ist jede Person in Österreich gesetzlich verpflichtet, ZU HAUSE ZU BLEIBEN!" Das ist eine offensichtliche Lüge: Eine "gesetzliche Verpflichtung, zu Hause zu bleiben" hat es nie gegeben - es war nie verboten, auch ohne spezielle Gründe das eigene Zuhause zu verlassen, es gab lediglich Betretungsverbote für bestimmte Orte und Vorschriften zur Einhaltung von Sicherheitsabständen zu anderen Personen. Personen im Asylverfahren haben auch in Zeiten von Corona genauso wie alle anderen Menschen ein Recht darauf, über bestehende Regelungen und Gesetze wahrheitsgemäß informiert zu werden! Comments are closed.
|
Dieser Blog wird von nun an von der neu gegründeten "Initiative gegen Rückkehrzentren" betreut. |